Gruppe für Väter und Mütter, deren Kind verstorben ist

Raum und Zeit für Trauer von Müttern und Vätern, deren Kind gestorben ist

Am 1. April startet in der Johannesgemeinde Tostedt eine Gruppe für Mütter und Väter, deren Kind gestorben ist.

Gemeinsam mit Annette Martel und Dr. Thomas Martel bietet Pastorin Kathrin Burgwal diese Trauergruppe an. Annette Martel ist Systemische Beraterin, Coach und Trauerbegleiterin des Bundesverbandes Trauerbegleitung. Dr. Thomas Martel ist Arzt, Systemischer Berater, Seelsorger und Coach. Das Ehepaar Martel kennt Trauer um ein verstorbenes Kind aus eigener Erfahrung. 

Annette Martel möchte trauernden Müttern und Vätern einen Ort der Wertschätzung und Anteilnahme bieten. Als Trauerbegleiterin ist es ihr wichtig, den Weg der Trauer unterstützend mitzugehen. 

Dr. Thomas Martel möchte als betroffener Vater den Männern Mut machen, ihre eigene Trauer wahrzunehmen und zu leben. 

Pastorin Kathrin Burgwal ist wichtig, dass Trauernde ihre Fragen und Zweifel am Glauben stellen können, aber auch, dass Glauben Kraft geben kann. Sie hat im Rahmen ihrer vorherigen Stelle bereits über viele Jahre trauernde Eltern begleitet. Dabei hat sie die Erfahrung gemacht, dass es von vielen Eltern als hilfreich empfunden wird, wenn sie sich mit anderen Eltern austauschen können. 

Alle drei möchten eine einfühlsame Athmosphäre schaffen, in der jede*r Gefühle ausdrücken kann. Dazu bieten sie an unterschiedlichen Abenden verschiedene kreative Wege an, Trauer auszudrücken. Miteinander wird überlegt, was hilfreich ist. 

Sollten Sie Interesse oder Fragen haben und/oder teilnehmen wollen, melden Sie sich bei Pastorin Kathrin Burgwal, Tel. 04182-95 94 716 oder bei Thomas und Annette Martel 04182-707 57 20. 

Die Treffen sind 2026 am 1.4., 6.5., 1.7., 9.9., 4.11., 2.12., und 2027 am 13.1., 3.2., jeweils von 19-21 Uhr im Gemeindehaus Tostedt, Himmelsweg 12. 

Außerdem ist ein Gedenkgottesdienst am 10.4.2027 um 15 Uhr in der Johanneskirche geplant. 

(Quelle: Ev.-luth. Johannesgemeinde Tostedt)

Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not und Wohnungslosigkeit

Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.

Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”  
Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:  
 
● Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.  
 
● Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.  
 
● Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.  
 
Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.  
 
Folgende Statements können gerne vollständig oder in Auszügen verwendet werden:  
  
Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.: „Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“  
 
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.” 
 
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Reformpaket der Bundesregierung ist ein sozialer Rückschritt. Die Bundesregierung wird damit nicht einmal den Zielen gerecht, die sie sich selbst gesetzt hat. Die neue Grundsicherung bringt nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit, sondern verschärft stattdessen Existenzängste und soziale Härten. Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen. Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren. Das ist der völlig falsche Fokus. Die Bundesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln – dann kommen tatsächlich auch mehr Arbeitslose in Jobs. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz nur zu beschließen, wenn sich daran noch etwas zum Vorteil ändert.“ 
 
Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.” 
 
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die neue Grundsicherung droht, Armut, Angst und Bürokratie massiv zu vergrößern. Wir brauchen einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und echte Unterstützung bietet, der Solidarität fördert und Steuerbetrug ein Ende bereitet.” 
 
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD): „Das Fördern der Menschen im Leistungsbezug darf nicht am Alter festgemacht werden, damit die Leistungsberechtigten diskriminierungsfrei die benötigte Unterstützung erhalten, um ihre Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu überwinden.” 
 
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK): „Die Kürzungen bei den Mietkosten würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbsgeminderte in der Grundsicherung treffen. Hier droht eine neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit.” 
 
Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Die Änderungen im Vermittlungsprozess inklusive der Wiederbelebung des Vermittlungsvorrangs sind ein Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Durch Druck werden die Menschen in prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt. Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden. Der Vermittlungsvorrang verhindert notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter im SGB II – und somit deren Chancen auf eine langfristig gute Arbeitsstelle.” 
 
Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Die neue Grundsicherung bedeutet in erster Linie Verschlechterungen für die Betroffenen. Es werden nicht nur Vorurteile gegenüber den Betroffenen bedient, darüber hinaus werden die Lebenssituationen ignoriert und Ursachen von Armut ausgeblendet. Keines der avisierten Ziele, nämlich Einsparungen, weniger Bürokratie und mehr Menschen in Arbeit, wird damit erreicht werden. Mit großem Aufwand wird stattdessen kontrolliert, sanktioniert und bestraft. Und während man Neid und Verdacht gegen die Ärmsten schürt, bleiben großer Reichtum und Gewinne unangetastet. Diese soziale Schieflage muss endlich beseitigt werden.”

Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/buendnis-warnt-neue-grundsicherung-verschaerft-soziale-not-und-wohnungslosigkeit

„Siehe, ich mache alles neu.“

Gedanken der Regionalbischöfin zur Jahreslosung.

Ein Wort zieht mich in dieser Jahreslosung besonders in den Bann: „Siehe.“ 
So beginnt der Satz: „Siehe, ich mache alles neu.“ Nicht einfach: Ich mache alles neu. Sondern: Siehe! — Schau hin!
Es ist, als würde Gott uns sanft anstupsen: „Guck doch mal. Schau an. Heb den Blick! Öffne die Augen! Nimm wahr. Sieh mich an!“

Das „Siehe“ verändert die Haltung.
„Siehe, ich verkündige euch große Freude“, sagt der Engel zu den Hirten in der Weihnachtsnacht – und aus erstem Schreck wird großes freudiges Staunen.

„Siehe, dein König kommt zu dir“, rief schon lange zuvor der Prophet Sacharja – und aus einer großen Vision wird Wahrheit.
„Siehe, das ist Gottes Lamm“, sagt Johannes der Täufer über Jesus – und aus Glauben wird Lebenssinn.

„Siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende!“, sagt Jesus über sein Wirken – und aus dieser Zusage wird eine weltumspannende Mission.
„Siehe!“. Schon ein einzelnes Wort stößt das Neue an und verändert alles. 
Wenn eine Nachbarin, mit der man lange im Streit war, plötzlich grüßt.
Wenn ein Kind, das sonst kaum redet, einem plötzlich erzählt, was es bewegt.
Wenn jemand nach langer Krankheit wieder lachen kann.

Oft beginnt Neues ganz leise. Nicht spektakulär, sondern im Alltag. Wer hinschaut, entdeckt es: Lauter kleine Zeichen, die Gottes Handschrift tragen. Siehe!

„Siehe, ich mache alles neu.“ 

„In der Tat, das letzte Buch der Bibel, das Buch der Offenbarung, schaut weit in die Zukunft. Es erzählt von einer Welt, in der Gott alles neu und heil macht: Keine Tränen mehr, kein Schmerz, kein Leid.“

Regionalbischöfin Marianne Gorka

Und dann wird alles neu? Wie auf einer Zaubertafel, wenn mit einem Wisch des Hebels das ganze vorherige Gekrickel weg ist und ich noch mal neu anfangen kann mit meiner Zeichnung?

In der Tat, das letzte Buch der Bibel, das Buch der Offenbarung, schaut weit in die Zukunft. Es erzählt von einer Welt, in der Gott alles neu und heil macht: Keine Tränen mehr, kein Schmerz, kein Leid. Das „Siehe“ lenkt den Blick schon heute darauf. Gott will Neues schaffen – mit uns. Kein Wisch und Weg – sondern: du bist mit dabei. 

Wie ein Gärtner, der den vorhandenen Boden lockert, damit Neues daraus besser wachsen kann. Wie im Frühling das alte Holz wieder ausschlägt. Oder wie jemand, der eine alte Bank abschleift, damit unter dem angesetzten Moos das warme, ursprüngliche Holz wieder sichtbar wird. Behutsam, liebevoll, schöpferisch führt Gott so auf den ursprünglich gedachten Zustand zurück, wenn wirklich alles gut ist, kein Streit mehr, keine Angst, Frieden. 

Darauf weist dieses „Siehe!“ hin. Siehe, was werden kann und werden will – mit Neugier, mit Fantasie, mit Mühe, mit Geduld, mit Offenheit und Liebe. 
Mich ermutigt die Jahreslosung, bei Gott in die Seh-Schule zu gehen. Ehe ich jemanden „abhake“, ehe ich etwas vorschnell als misslungen bewerte, eh ich alles schlecht rede, will ich mein Augenmerk auf Gott lenken. Gott lässt aufblicken. Schon verändert sich buchstäblich die Haltung und damit oft auch meine Sicht der Dinge. 

Ich will im neuen Jahr genauer hinsehen. Ich will den kleinen Neuanfängen trauen, im Alltag, in meinen Beziehungen, in Fragen und Zweifeln. Mit einem hoffnungsvollen Blick für das, was alles Gutes und Neues wachsen und werden kann. 

„Siehe – ich mache alles neu.“ Ein Wort wie ein Sonnenaufgang. 
Mitten in unserem Alltag ein Anstoß zum Sehen und Gesehenwerden, weil das jede Seele braucht. Hinsehen ermöglich so manche Neu-Entdeckung, sogar im Streit, gegen die Angst, für den Frieden.

Dazu segne uns Gott mit offenen Augen, mit einem Herz voller Hoffnung und Mut und mit der Kraft, jeden Tag anzunehmen auf etwas gutes Neues hin. 

Das Gewalthilfegesetz ist kein Sparschwein für Länder und Kommunen

Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November warnt die Beratungsstelle für gewaltbetroffene  Mädchen und Frauen des Diakonischen Werkes der ev-luth. Kirchenkreise Hittfeld und Winsen vor einem fatalen Missverständnis: Weder die 2,6 Milliarden Euro, die vom Bund nach dem Gewalthilfegesetz schrittweise in den Ausbau des Hilfesystems fließen sollen, noch die 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, die jetzt von der Regierung für Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern vorgesehen sind, reichen aus, um das Hilfesystem bedarfsgerecht auszustatten.

Berechnungen zeigen, dass jährlich mehr als 1,6 Milliarden nötig sind, um allein die laufenden Kosten zu decken – wenn das Hilfesystem erstmal bedarfsgerecht ausgebaut wäre. Die aktuell geplanten Investitionen des Bundes dürfen also lediglich der Startschuss sein – mehr aber auch nicht.

Deshalb fordert die Mädchen -und Frauenberatung von den Bundesländern und Kommunen, sich nicht aus der Verantwortung zu ziehen, die zukünftig steigenden laufenden Kosten zu finanzieren.

Die Mitarbeiterinnen der Mädchen- und Frauenberatung sehen die Zukunft ihrer Einrichtung in Gefahr:

Schon jetzt binden in unserem ländlich strukturierten Landkreis Harburg weite Fahrtwege Zeit- und Personalkapazitäten, so dass eine bedarfsgerechte Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen nicht in allen Fällen möglich ist.

Gleichzeitig steigt häusliche Gewalt in Deutschland jedes Jahr weiter an – zuletzt wieder um 3,8 Prozent. Tag für Tag fliehen Frauen vor der Gewalt aus ihrem eigenen Zuhause – und finden keinen Frauenhausplatz: weil keiner frei ist, zu wenig Personal oder mangelnder Barrierefreiheit. Mehr als 12.000 Frauenhausplätze fehlen aktuell in Deutschland gemäß der Istanbul-Konvention, deren Ziele Deutschland nach dem gerade veröffentlichten Staatenbericht weit verfehlt.

„Das Gewalthilfegesetz darf nicht als Sparmodell für Länder und Kommunen gesehen werden. Selbst eine gleichbleibende Finanzierung bedeutet aufgrund von steigenden Kosten für Miete, Gehälter und Sachkosten eine faktische Kürzung“, erklärt Ralf Burmeister, betriebswirtschaftlicher Geschäftsführe des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Kirchenkreis Hittfeld und Winsen.

Die Mädchen -und Frauenberatungsstelle fordert von Ländern und Kommunen ein klares Bekenntnis: Die Bundesgelder müssen zusätzlich ins System fließen – nicht als Ersatz für bestehende Förderungen. Nur so kann das Gewalthilfegesetz sein Versprechen einlösen: verlässlichen Schutz für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder.

Informationen zum Datenschutz

Datenschutzinformation gemäß EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) 

Diakonische Beratungsstellen 

Diese Datenschutzinformation ist gültig für Klient*innen und Interessent*innen, unabhängig der Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. 

Ihre Daten werden verarbeitet, um Sie im Rahmen unserer psychosozialen, sozialen und psychologischen Beratung fachgerecht unterstützen zu können.

Mit den nachfolgenden Informationen gem. § 16 ff. DSG-EKD geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unseres Beratungsauftrags und Ihre Rechte aus dem EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD). 

In welchem Umfang die Beratungsleistungen im Einzelnen angeboten und personenbezogene Daten verarbeitet werden, richtet sich maßgeblich nach der verantwortlichen Stelle und wird auf Ihren Antrag gerne individuell beauskunftet. 

Geltendes Datenschutzrecht

Für die verantwortliche Stelle gilt das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Das DSG-EKD steht unter der Anforderung, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) zu sein. 

Verantwortliche Stelle

Diakonisches Werk der Ev.-luth. Kirchenkreise Hittfeld und Winsen/Luhe, vertreten durch den Vorstand

Im Saal 27
21423 Winsen/Luhe
Tel: 0 41 71  69 26 – 0
Fax: 0 41 71  69 26 26
E-Mail: info@diakonie-hittfeld-winsen.de

Datenschutzbeauftragter

Name: Ralf Burmeister, Kirchenamt Winsen
Anschrift: Kirchstr. 1, 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171  654238
E-Mail: Datenschutz.KA.Winsen@evlka.de

Datenquellen 

Zur Erfüllung unserer Beratungsangebote erheben wir personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person. Folgende Daten werden verarbeitet: Personendaten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Konfession etc.), Kontaktdaten (Adresse, E-Mail -Adresse, Telefonnummern und vergleichbare Daten); Namen und Kontaktdaten von Angehörigen und gesetzlich bestimmten Betreuern sowie Gesundheitsdaten (Informationen über Gesundheit, Medikamente, ärztliche Verordnungen etc.). 

Zweck und Rechtsgrundlagen 

Personenbezogene Daten in Bezug auf die (psychologische) Beratung unserer Klient*innen werden ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts der Evangelischen Kirche in Deutschland und der spezialgesetzlichen Datenschutzregelungen der Sozialgesetzbücher verarbeitet. 

Ihre Daten werden verarbeitet, um Sie im Rahmen unserer psychosozialen, sozialen und psychologischen Beratung fachgerecht unterstützen zu können. Dazu gehören z.B.:
– Durchführung und Dokumentation von Beratungsgesprächen
– Klärung von Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten
– ggf. Vermittlung an andere Fachdienste

Auf Grundlage vertraglicher Maßnahmen (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD) 

Mit der Annahme einer Beratungsleistung verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage vertraglicher Maßnahmen, insbesondere zur Durchführung und ggf. Fakturierung unserer Angebote. Weiterhin werden Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung von Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen von vorvertraglichen Beziehungen, wie der Angebotserstellung, verarbeitet, welche die Klient*innenkommunikation und die Terminverwaltung einschließt. 

Auf Grundlage einer Einwilligung (§ 6 Nr. 2 DSG-EKD und § 13 Abs. 2 Nr. 1 DSG-EKD) 

Soweit Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 

Einwilligungspflichtige Verarbeitungen können bedingungsfreie Beratungsangebote darstellen (z.B. auch anonym), wie auch eine über uns vermittelte Übermittlung von Klient*innendaten an Dritte, bspw. Seelsorger oder weitere (kirchliche) Werke und Einrichtungen. 

Auf Grundlage unmittelbarer und mittelbarer rechtlicher Pflichten (§ 6 Nr. 1 und 6 DSG-EKD)

Eine Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auch, um unsere rechtlichen Pflichten zu erfüllen bspw. in Bezug auf das Steuer- und Sozialgesetzbücher. 

Dazu zählt auch die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz erforderlich wird bspw. Erste-Hilfe-Maßnahmen und Unfallmeldungen sowie die Meldepflicht bei bestimmten Krankheiten. 

Darüber hinaus werden zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und zur Sicherstellung der Informationssicherheit alle Zugriffe auf die Kommunikationssysteme protokolliert, gespeichert und ausschließlich anlassbezogen ausgewertet. 

Ist für unseren Betreuungs- und Beratungsauftrag die Identifizierung einer Person erforderlich, sind wir gesetzlich angehalten, zusätzliche Informationen einzuholen und zu verarbeiten. 

Die Verarbeitung personenbezogenen Daten kann zudem zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sein. 

Auf Grundlage überwiegender kirchlicher Interessen und (§ 6 Nr. 4 und 8 DSG-EKD) 

Zur Wahrung überwiegender kirchlicher Interessen oder der Interessen Dritter kann eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zuge einer Interessensabwägung erforderlich sein, bspw. Maßnahmen zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, zur Gebäude- und Bürosicherheit oder die Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs. 

Empfänger der Daten

Intern erhalten ausschließlich diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf personenbezogenen Daten unserer Klient*innen, die für Sie zuständig sind. Klient*innenakten werden streng vertraulich behandelt. 

Auch von uns eingesetzte Dienstleister (Auftragsverarbeiter) können zu genannten Zwecken Daten erhalten, wenn diese unsere schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. 

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben, z.B. bei einer Vermittlung an zuständige Seelsorger oder begleitende Einrichtungen. 

Datenübermittlungen an Drittländer 

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittländer) oder internationale Organisationen findet nur statt, soweit dies für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist, Sie uns eine Einwilligung erteilt haben oder im Rahmen einer Auftragsverarbeitung. 

Setzen wir Auftragsverarbeiter (Dienstleister) mit statuiertem Sitz in einem Drittland ein, sind diese auf die Bedingungen nach § 10 DSG-EKD geprüft und verpflichtet, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. 

Speicherdauer 

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Vertragsbeziehung. Dies umfasst auch die Anbahnung und Abwicklung eines Vertrags. 

Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u. a. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) sowie den geltenden Sozialgesetzen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu 10 Jahre über das Ende der Vertragsbeziehung bzw. des vorvertraglichen Rechtsverhältnisses hinaus. 

Letztendlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können. 

Datenschutzrechte 

Betroffene Personen (vorliegend insbesondere Sorgeberechtigte) haben das Recht auf Auskunft nach § 19 DSG-EKD, das Recht auf Berichtigung nach § 20 DSG-EKD, das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach § 21 DSG-EKD, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach § 22 DSG-EKD, das Recht auf Datenübertragbarkeit aus § 24 DSG-EKD sowie das Recht auf Widerspruch aus § 25 DSG-EKD. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach § 46 DSG-EKD. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie nach § 11 Abs. 3 DSG-EKD uns gegenüber jederzeit widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die uns gegenüber vor der Geltung des EKD-Datenschutzgesetzes, also vor dem 25. Mai 2018, erteilt worden sind. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (§ 46 DSG-EKD). Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe. Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz obliegt im kirchlichen Bereich dem Beauftragten für den Datenschutz der EKD. Für den Bereich der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers ist zuständig: 

Beauftragter für den Datenschutz der EKD
Herr Michael Jacob
Lange Laube 20
30159 Hannover
Telefon: +49 (0)511 768128-0
Fax: +49 (0)511 768128-20
E-Mail:
info@datenschutz.ekd.de

Pflicht zur Bereitstellung von Daten 

Beratungsangebote können in gewissen Schranken anonym erfolgen. Zur Erfüllung unserer Beratungsangebote müssen Sie jedoch grundsätzlich diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung erforderlich werden. Ohne diese Daten ist uns die Beratung nicht möglich. 

Automatisierte Entscheidung (einschließl. Profiling)

Es findet grundsätzlich keine automatisierte Verarbeitung inkl. Profiling statt, die als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen. 

Findet gegebenenfalls im Einzelfall eine ausschließliche automatisierte Entscheidung – einschließlich Profiling – statt, werden Sie vorab informiert. Sofern kein Vertrag oder keine Rechtsvorschrift diese Verarbeitung begründet, ist eine automatisierte Entscheidung ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen, freiwilligen, informierten und widerrufbaren Einwilligung möglich. 

Stand: August 2025

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Bezahlbar wohnen

Für viele Menschen, vor allem in den Metropolregionen, ist es kaum mehr möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Menschen werden aus ihrem vertrauten Wohnungsumfeld verdrängt, Vielen droht Wohnungslosigkeit. Menschen in verletzlichen Lebenslagen, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder Wohnungslose haben es besonders schwer, eine Wohnung zu finden.

Angemessen wohnen zu können, ist ein soziales Menschenrecht. Dabei geht es nicht nur um ein Dach über dem Kopf, sondern um das Recht auf einen Ort, der es ermöglicht, in Sicherheit, Würde und Frieden zu leben – eingebunden in einen sozialen Raum.

Lesen Sie hier die Positionen der Diakonie Deutschland zu diesem Thema (bitte klicken…)