Sie sind Opfer häuslicher Gewalt, wenn Sie von Ihrem Partner

  • geschlagen werden
  • gedemütigt werden
  • kontrolliert werden
  • zum Sex gezwungen werden
  • eingesperrt werden
  • verfolgt werden
  • belästigt werden
  • wenn Sie sich von Ihrem Partner in irgendeiner Art bedroht fühlen!

Hilfe durch das Gewaltschutzgesetz

  • Die Polizei kann den Täter für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung verweisen.
  • Der Täter darf bestimmte Orte, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten), nicht aufsuchen.
  • Der Täter darf keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
  • Verstöße gegen diese Auflagen werden bestraft.
  • Sie können die Überlassung der gemeinsamen Wohnung beantragen.
  • Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld/ Schadensersatz.
  • Sie können die Überprüfung der Sorgerechtsregelung veranlassen, z.B. Übernahme des alleinigen Sorgerechts.