Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November warnt die Beratungsstelle für gewaltbetroffene  Mädchen und Frauen des Diakonischen Werkes der ev-luth. Kirchenkreise Hittfeld und Winsen vor einem fatalen Missverständnis: Weder die 2,6 Milliarden Euro, die vom Bund nach dem Gewalthilfegesetz schrittweise in den Ausbau des Hilfesystems fließen sollen, noch die 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, die jetzt von der Regierung für Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern vorgesehen sind, reichen aus, um das Hilfesystem bedarfsgerecht auszustatten.

Berechnungen zeigen, dass jährlich mehr als 1,6 Milliarden nötig sind, um allein die laufenden Kosten zu decken – wenn das Hilfesystem erstmal bedarfsgerecht ausgebaut wäre. Die aktuell geplanten Investitionen des Bundes dürfen also lediglich der Startschuss sein – mehr aber auch nicht.

Deshalb fordert die Mädchen -und Frauenberatung von den Bundesländern und Kommunen, sich nicht aus der Verantwortung zu ziehen, die zukünftig steigenden laufenden Kosten zu finanzieren.

Die Mitarbeiterinnen der Mädchen- und Frauenberatung sehen die Zukunft ihrer Einrichtung in Gefahr:

Schon jetzt binden in unserem ländlich strukturierten Landkreis Harburg weite Fahrtwege Zeit- und Personalkapazitäten, so dass eine bedarfsgerechte Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen nicht in allen Fällen möglich ist.

Gleichzeitig steigt häusliche Gewalt in Deutschland jedes Jahr weiter an – zuletzt wieder um 3,8 Prozent. Tag für Tag fliehen Frauen vor der Gewalt aus ihrem eigenen Zuhause – und finden keinen Frauenhausplatz: weil keiner frei ist, zu wenig Personal oder mangelnder Barrierefreiheit. Mehr als 12.000 Frauenhausplätze fehlen aktuell in Deutschland gemäß der Istanbul-Konvention, deren Ziele Deutschland nach dem gerade veröffentlichten Staatenbericht weit verfehlt.

„Das Gewalthilfegesetz darf nicht als Sparmodell für Länder und Kommunen gesehen werden. Selbst eine gleichbleibende Finanzierung bedeutet aufgrund von steigenden Kosten für Miete, Gehälter und Sachkosten eine faktische Kürzung“, erklärt Ralf Burmeister, betriebswirtschaftlicher Geschäftsführe des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Kirchenkreis Hittfeld und Winsen.

Die Mädchen -und Frauenberatungsstelle fordert von Ländern und Kommunen ein klares Bekenntnis: Die Bundesgelder müssen zusätzlich ins System fließen – nicht als Ersatz für bestehende Förderungen. Nur so kann das Gewalthilfegesetz sein Versprechen einlösen: verlässlichen Schutz für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder.