Was ist eine Verbraucher:insolvenz?
Seit 1999 gibt es für überschuldete Privatpersonen ein rechtlich geregeltes Verfahren für einen finanziellen Neustart. Dies ist die so genannte Verbraucher:innen- oder Privatinsolvenz. Voraussetzung ist eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Während des Verbraucher:insolvenzverfahrens darf der:die Schuldner:in nur das pfändungsfreie Arbeitseinkommen behalten. Den Rest des Einkommens muss er:sie an ein:e Treuhänder:in abführen, meist ein:e Rechtsanwalt:in oder Notar :in, der die für ihn:sie die finanziellen Angelegenheiten mit den Gläubiger:innen regelt. Während der so genannten „Wohlverhaltensperiode“ muss der:die Schuldner:in möglichst viele Schulden abbezahlen. Am Ende des Verfahrens werden dem:der Schuldner:in seine:ihre Schulden erlassen. Dies ist die so genannte Restschuldbefreiung. Das Verfahren bis zur Restschuldenbefreiung dauert drei Jahre. Bei der Einleitung einer solchen Verbraucher:insolvenz helfen wir Ihnen gerne!