Ausstellung von P-Kontobescheinigungen
Wir als zertifizierte Stelle nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO dürfen Ihnen eine sogenannte P-Kontobescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung kann dann Ihrer Bank für Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags vorgelegt werden.
Wir stellen Ihnen gerne zeitnah und kostenlos eine P-Kontobescheinigung aus, damit Sie diese fristgerecht, einreichen können. Bitte nehmen Sie dafür unter 04181-219 79 79 mit uns Kontakt auf!
WICHTIG: Zur Ausstellung der Bescheinigung benötigen wir Nachweise von Ihnen über die zu bescheinigenden Positionen.
Hier finden Sie ein Beispiel dieser Bescheinigung:

