Sie sind Opfer häuslicher Gewalt, wenn Sie von Ihrem Partner
- geschlagen werden
- gedemütigt werden
- kontrolliert werden
- zum Sex gezwungen werden
- eingesperrt werden
- verfolgt werden
- belästigt werden
- wenn Sie sich von Ihrem Partner in irgendeiner Art bedroht fühlen!
Hilfe durch das Gewaltschutzgesetz
- Die Polizei kann den Täter für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung verweisen.
- Der Täter darf bestimmte Orte, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten), nicht aufsuchen.
- Der Täter darf keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
- Verstöße gegen diese Auflagen werden bestraft.
- Sie können die Überlassung der gemeinsamen Wohnung beantragen.
- Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld/ Schadensersatz.
- Sie können die Überprüfung der Sorgerechtsregelung veranlassen, z.B. Übernahme des alleinigen Sorgerechts.