Ausstellung von P-Kontobescheinigungen

Wir als zertifizierte Stelle nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO dürfen Ihnen eine sogenannte P-Kontobescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung kann dann Ihrer Bank für Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags vorgelegt werden.

Wir stellen Ihnen gerne zeitnah und kostenlos eine P-Kontobescheinigung aus, damit Sie diese fristgerecht, einreichen können. Bitte nehmen Sie dafür unter 04181-219 79 79 mit uns Kontakt auf!


WICHTIG: Zur Ausstellung der Bescheinigung benötigen wir Nachweise von Ihnen über die zu bescheinigenden Positionen.


Hier finden Sie ein Beispiel dieser Bescheinigung:

Soziale Schuldenberatung

Bucholz in der Nordheide

Neue Straße 8

21244 Buchholz i.d.N.

Tel.: 04181 219 79 79

Fax: 04181 219 79 77

Soziale Schuldenberatung

Winsen (Luhe)

Im Saal 27

21423 Winsen (Luhe)

Tel.: 04181 219 79 79

Fax: 04181 219 79 77