Das Konto für Jedermann – Jedefrau

Alle Menschen, die kein Konto haben oder nicht mehr haben, können bei jeder Bank und bei jeder Sparkasse ein Basiskonto beantragen.

  • Basiskonto ist ein Guthabenkonto. Eine schlechte „Schufa“ oder Pfändungen sind kein Grund ein Basiskonto abzulehnen.
  • Die Kosten müssen vergleichbar mit den anderen Girokonten der Bank oder Sparkasse sein

Mit der Stellung eines Antrags wird das Kreditinstitut verpflichtet, dem:der antragstellenden Verbraucher:in spätestens innerhalb von 10 Tagen einen Vertrag anzubieten und so das Konto zu eröffnen.
Verweigern darf die Bank oder Sparkasse dieses Basiskonto nur, wenn bei der Bank Schulden vorhanden sind oder wenn falsche Angaben gemacht werden. Auch darf ein Basiskonto nur in Ausnahmefällen gekündigt werden, z. B. wenn das Konto 24 Monate nicht benutzt worden ist oder der:die Kunde:in bei Eröffnung falsche Angaben gemacht hatte.
Der Basiskontovertrag kann natürlich durch den:der Kontoinhaber:in selbst gekündigt werden.

Weigert sich die Bank oder die Sparkasse das Konto zu eröffnen, so bietet das Gesetz die Möglichkeit, den Anspruch einzuklagen oder auf Antrag durch Unterstützung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens anordnen zu lassen.

Noch Fragen?

Sollten Sie Fragen haben oder von Banken oder Sparkassen abgewiesen werden, wenden Sie sich an uns.

Ausführliche Informationen als pdf finden Sie hier: