BISS – Beratungs- u. Interventionsstelle
BISS –
Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt im Landkreis Harburg
Postfach 1526, 21234 Buchholz
Tel: 04181-217152 – Fax: 04181-217152
Termine nach Vereinbarung!
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. (Grundgesetz Art.2 Abs.2)
Die BISS-Stelle
- unterstützt Sie in Krisensituationen
- informiert Sie über das Gewaltschutzgesetz
- hilft Ihnen bei der Sicherheitsplanung
- begleitet Sie bei Antragstellungen nach dem Gewaltschutzgesetz
- vermittelt Sie bei Bedarf an weitere Einrichtungen
- berücksichtigt den Schutz Ihrer Kinder
- Wir helfen Ihnen!
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Sie können gerne Ihre Kinder zum Beratungstermin mitbringen.
Sie sind Opfer häuslicher Gewalt, wenn Sie von Ihrem Partner
- geschlagen werden
- gedemütigt werden
- kontrolliert werden
- zum Sex gezwungen werden
- eingesperrt werden
- verfolgt werden
- belästigt werden
- wenn Sie sich von Ihrem Partner in irgendeiner Art bedroht fühlen!
Hilfe durch das Gewaltschutzgesetz
- Die Polizei kann den Täter für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung verweisen.
- Der Täter darf bestimmte Orte, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten), nicht aufsuchen.
- Der Täter darf keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
- Verstöße gegen diese Auflagen werden bestraft.
- Sie können die Überlassung der gemeinsamen Wohnung beantragen.
- Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld/ Schadensersatz.
- Sie können die Überprüfung der Sorgerechtsregelung veranlassen, z.B. Übernahme des alleinigen Sorgerechts.
